Die monatlichen Kosten unterliegen den Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Finanzierung:
Sozialhilfeträger, überwiegend Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Erstattungen nach § 54 SGB XII unter Heranziehung von Einkommen und Vermögen)
Selbstzahler